Herbst- und Winterzeit

Liebe Kundinnen und Kunden!

Mit der Herbst- und Winterzeit steigt auch wieder das Risiko an grippalen Infekten oder SARS-Cov-2 zu erkranken.
Bitte seien Sie rücksichtsvoll und terminieren Sie lieber neu, wenn Sie sich krank fühlen.
Wir sowie nachfolgende Kundinnen und Kunden danken es Ihnen.

Ihr Kosmetikstudio Reuter

Aktuelle Covid-19 Regeln für Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen

Liebe Kundinnen und Kunden!

Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetikbehandlungen oder Fußpflege, dürfen nach wie vor unter Einhaltung der 2G Regel (geimpft, genesen) unter Vorlage des entsprechenden Nachweises durchgeführt werden.

Hygienisch notwendige Behandlungen in der Fußpflege dürfen auch unter Einhaltung der 3G-Regel bei Vorlage der entsprechenden Nachweise oder eines aktuellen Negativtests  durchgeführt werden.

Weitere Regelungen dazu lesen Sie unter /https://hessen.de/

Sie können sicher sein, dass wir alles dafür tun, dass Sie Ihre Behandlung wie gewohnt genießen können.

Ihr Kosmetikstudio Reuter

Bundesweite Regelung bei Inzidenzen > 100

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund der bundesweiten Regelung zur“Corona-Notbremse“ gibt es hinsichtlich körpernaher Dienstleistungen für Inzidenzen >100 auf Landkreisebene besondere Regelungen.

können weitergehende Informationen dazu abgerufen werden.

Fußpflegen  können nach wie vor durchgeführt werden. Diese sind jedoch derzeit nur bei Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Coronatests möglich.
Wir bitten Sie dies für Ihren Fußpflegetermin unbedingt zu beachten!

Ihr Kosmetikstudio Reuter

Corona Verordnung Hessen: Auslegungshinweise vom 08. März

Liebe Kundinnen und Kunden,

seit dem 08. März sind körpernahe Dienstleistungen wieder möglich. Diese unterliegen jedoch Auflagen und hygienischen Konzepten die es einzuhalten gilt.

Nähere Informationen dazu unter dem aktuellen Auslegungshinweis zu den Corona Verordnungen der hessischen Landesregierung  „Aktuelle Regeln in der Praxis“ : 
Pkt. 7 – Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten – Hygieneregeln Körpernahe Dienstleistungen

Diese schreiben u.a. vor, dass bei Behandlungen, die nur ohne Mund und Nasenbedeckung durchgeführt werden können, ein tagesaktueller, negativer Corona Schnelltest vorgelegt werden muss.

Bleiben Sie weiterhin gesund!
Ihr Kosmetikstudio Reuter

Corona Verordnung Hessen: Auslegungshinweise vom 19.02.2021

Liebe Kundinnnen und Kunden,

Seit dem 01. März dürfen in Kosmetikstudios wieder hygienisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden.

Dazu gehören z.B. Fußpflegen und kosmetische Behandlungen bei Akne.

Wir freuen uns sehr wieder in diesem Umfang für Sie tätig sein zu dürfen!

Hier der Link zu den Auslegungshinweisen der gültigen Corona Verordnung in Hessen vom 19.02.2021 sowie den damit verbundenen Regeln.

Beschluss Corona Maßnahmen Bund und Länder vom 25.11.2020

Liebe Kundinnen und Kunden,

am 25.11. wurde zwischen Bund und Ländern beschlossen, die für November geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zunächst bis 20. Dezember zu verlängern.

Davon betroffen sind auch unsere Dienstleistung als Kosmetikstudio.
Da wir immer wieder Terminanfragen bekommen möchten wir Sie auf

die Auslegungshinweise der Maßnahmen für Hessen unter folgendem Verweis aufmerksam machen:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-26-auslegungshinweise_cokobev_korrektur2_0.pdf

Unter dem Punkt 7 „Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten“ ist folgendes festgelegt

„Insbesondere nachfolgende Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind verboten:

  • Kosmetikstudios (auch, wenn diese an Hautarztpraxen angeschlossen sind)
  • Kosmetische Fußpflege
  • Nagelstudios (kosmetisch-ästhetische Mani-und/oder Pediküre)

Wir bedauern daher, dass wir Ihnen weiterhin keine Termine anbieten dürfen!

Wir wünschen Ihnen, trotz aller „Corona-Einschränkungen“, eine schöne Weihnachtszeit und würden uns sehr freuen, Sie nach Aufhebung der Corona-Maßnahmen, wieder bei uns als Kundin, bzw. Kunde begrüßen zu dürfen!

Ihr Kosmetikstudio Reuter

Aktuelle Corona Maßnahmen vom 28.10.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

lt. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 28.10.2020, zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie, wurde unter Pkt. 8 festgehalten, dass Kosmetik- und Nagelstudios ab dem 02.11. bis zum Ende des Monats November schließen müssen.

Für uns und für Sie bedeutet das, dass wir Ihnen im November keine Kosmetik- und Fußpflegetermine anbieten dürfen und bereits terminierte Behandlungen absagen müssen.
Fußpflegen dürfen in Hessen derzeit nur nach ärztlicher Verordnung (Rezept) durch eine podologische Praxis durchgeführt werden.
Der Produktverkauf bleibt, unter Einhaltung hygienisch notwendiger Massnahmen, weiterhin möglich.

Den genauen Wortlaut des Beschlusses vom 28.10.2020 sowie die Auslegung des Beschlusses in Hessen können sie unter den folgenden Links nachlesen:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1

Hessische Auslegung des Beschlusses:
(Pkt. 7. Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten)

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-11-auslegungshinweise_cokobev_0.pdf

Wir bitten um Verständnis und Bedauern sehr, das wir im November nur sehr eingeschränkt für Sie da sein können.

Bleiben sie gesund!
Ihr Kosmetikstudio Reuter

Biomaris Partnerprogramm

Liebe Kundinnen und Kunden,

besuchen Sie uns jetzt auch direkt auf unserer  BIOMARIS Online-Shop Partnerwebsite oder direkt im Biomaris Shop!
Hier können Sie sich über alle Biomaris Produkte und Pflegeserien sowie über aktuelle Angebote informieren.

Sehr gern beraten wir Sie auch weiterhin vor Ort im persönlichen Gespräch. Unter Anrechnung der Beratungspauschale können Sie  Biomaris Produkte auch  wie bisher direkt im Studio erwerben.

Information Schutzmassnahmen SARS-CoV-2 in Kosmetikstudios

Liebe Kundinnen und Kunden!

Seit dem 04. Mai dürfen Kosmetikstudios wieder arbeiten.
In den vergangen Tagen wurden uns die Inhalte der erarbeiteten Massnahmen, zum Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus, zur Verfügung gestellt.

Dazu gehören bestimmte Hygiene Regeln aber auch die personenbezogene und zeitliche Erfassung des Aufenthalt in Kosmetikstudios.

Aufgrund der Schutzmassnahmen können kosmetische Behandlungen derzeit nur eingeschränkt durchgeführt werden.

einen Link zu den Dokumenten finden Sie hier:

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard Kosmetik
Corona Datenschutzinfo

Bitte haben Sie Verständnis!

Ihr Kosmetikstudio Reuter

Aktuelle Informationen zu Corona

Nach Beschluss der

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April
ist es Kosmetikstudios weiterhin untersagt ihre Dienstleistungen wieder aufzunehmen, da hier körperliche Nähe unabdingbar ist.

Möglich ist jedoch ein Produktverkauf durch Lieferung oder Abholung der Produkte nach telefonischer Vereinbarung und vorheriger Bestellung per E-Mail oder Telefon.
Hygienemaßnahmen und Regelungen zum Sicherheitsabstand sind einzuhalten.

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden weiter um Geduld und Verständnis für die gegenwärtige Situation.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Kosmetikstudio Reuter