Bundesweite Regelung bei Inzidenzen > 100

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund der bundesweiten Regelung zur“Corona-Notbremse“ gibt es hinsichtlich körpernaher Dienstleistungen für Inzidenzen >100 auf Landkreisebene besondere Regelungen.

können weitergehende Informationen dazu abgerufen werden.

Fußpflegen  können nach wie vor durchgeführt werden. Diese sind jedoch derzeit nur bei Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Coronatests möglich.
Wir bitten Sie dies für Ihren Fußpflegetermin unbedingt zu beachten!

Ihr Kosmetikstudio Reuter