Aktuelle Corona Maßnahmen vom 28.10.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

lt. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 28.10.2020, zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie, wurde unter Pkt. 8 festgehalten, dass Kosmetik- und Nagelstudios ab dem 02.11. bis zum Ende des Monats November schließen müssen.

Für uns und für Sie bedeutet das, dass wir Ihnen im November keine Kosmetik- und Fußpflegetermine anbieten dürfen und bereits terminierte Behandlungen absagen müssen.
Fußpflegen dürfen in Hessen derzeit nur nach ärztlicher Verordnung (Rezept) durch eine podologische Praxis durchgeführt werden.
Der Produktverkauf bleibt, unter Einhaltung hygienisch notwendiger Massnahmen, weiterhin möglich.

Den genauen Wortlaut des Beschlusses vom 28.10.2020 sowie die Auslegung des Beschlusses in Hessen können sie unter den folgenden Links nachlesen:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1

Hessische Auslegung des Beschlusses:
(Pkt. 7. Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten)

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-11-auslegungshinweise_cokobev_0.pdf

Wir bitten um Verständnis und Bedauern sehr, das wir im November nur sehr eingeschränkt für Sie da sein können.

Bleiben sie gesund!
Ihr Kosmetikstudio Reuter