Beschluss Corona Maßnahmen Bund und Länder vom 25.11.2020

Liebe Kundinnen und Kunden,

am 25.11. wurde zwischen Bund und Ländern beschlossen, die für November geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zunächst bis 20. Dezember zu verlängern.

Davon betroffen sind auch unsere Dienstleistung als Kosmetikstudio.
Da wir immer wieder Terminanfragen bekommen möchten wir Sie auf

die Auslegungshinweise der Maßnahmen für Hessen unter folgendem Verweis aufmerksam machen:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-26-auslegungshinweise_cokobev_korrektur2_0.pdf

Unter dem Punkt 7 „Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten“ ist folgendes festgelegt

„Insbesondere nachfolgende Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind verboten:

  • Kosmetikstudios (auch, wenn diese an Hautarztpraxen angeschlossen sind)
  • Kosmetische Fußpflege
  • Nagelstudios (kosmetisch-ästhetische Mani-und/oder Pediküre)

Wir bedauern daher, dass wir Ihnen weiterhin keine Termine anbieten dürfen!

Wir wünschen Ihnen, trotz aller „Corona-Einschränkungen“, eine schöne Weihnachtszeit und würden uns sehr freuen, Sie nach Aufhebung der Corona-Maßnahmen, wieder bei uns als Kundin, bzw. Kunde begrüßen zu dürfen!

Ihr Kosmetikstudio Reuter