Corona Verordnung Hessen: Auslegungshinweise vom 08. März

Liebe Kundinnen und Kunden,

seit dem 08. März sind körpernahe Dienstleistungen wieder möglich. Diese unterliegen jedoch Auflagen und hygienischen Konzepten die es einzuhalten gilt.

Nähere Informationen dazu unter dem aktuellen Auslegungshinweis zu den Corona Verordnungen der hessischen Landesregierung  „Aktuelle Regeln in der Praxis“ : 
Pkt. 7 – Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten – Hygieneregeln Körpernahe Dienstleistungen

Diese schreiben u.a. vor, dass bei Behandlungen, die nur ohne Mund und Nasenbedeckung durchgeführt werden können, ein tagesaktueller, negativer Corona Schnelltest vorgelegt werden muss.

Bleiben Sie weiterhin gesund!
Ihr Kosmetikstudio Reuter