Corona Verordnung Hessen: Auslegungshinweise vom 19.02.2021

Liebe Kundinnnen und Kunden,

Seit dem 01. März dürfen in Kosmetikstudios wieder hygienisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden.

Dazu gehören z.B. Fußpflegen und kosmetische Behandlungen bei Akne.

Wir freuen uns sehr wieder in diesem Umfang für Sie tätig sein zu dürfen!

Hier der Link zu den Auslegungshinweisen der gültigen Corona Verordnung in Hessen vom 19.02.2021 sowie den damit verbundenen Regeln.