Liebe Kundinnen und Kunden!
Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetikbehandlungen oder Fußpflege, dürfen nach wie vor unter Einhaltung der 2G Regel (geimpft, genesen) unter Vorlage des entsprechenden Nachweises durchgeführt werden.
Hygienisch notwendige Behandlungen in der Fußpflege dürfen auch unter Einhaltung der 3G-Regel bei Vorlage der entsprechenden Nachweise oder eines aktuellen Negativtests durchgeführt werden.
Weitere Regelungen dazu lesen Sie unter /https://hessen.de/
Sie können sicher sein, dass wir alles dafür tun, dass Sie Ihre Behandlung wie gewohnt genießen können.
Ihr Kosmetikstudio Reuter